Am 21. Februar fand die Mitgliederversammlung 2018 mit Neuwahl des Vorstandes statt. Die Wahlperiode der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt gemäss Satzung drei Jahre.
Bei der diesjährigen Wahl gab es einige gravierende Veränderungen:
Verein zur Förderung des Zusammenhalts der ehemaligen Betriebsangehörigen
Am 21. Februar fand die Mitgliederversammlung 2018 mit Neuwahl des Vorstandes statt. Die Wahlperiode der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt gemäss Satzung drei Jahre.
Bei der diesjährigen Wahl gab es einige gravierende Veränderungen: